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AGB 

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceleistungen der Beinke Aufzüge GmbH („AN“) gegenüber Unternehmern („AG“). Abweichende Bedingungen des AG gelten nur bei schriftlicher Zustimmung des AN.
2. Leistungen
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag/Angebot. Nicht enthalten sind Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind (z. B. größere Instandsetzungen, Material/Verschleißteile, Fremdleistungen).
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der AG ermöglicht Zugang zur Anlage, stellt erforderliche Informationen bereit und sorgt für sichere Arbeitsbedingungen. Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung trägt der AG.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die vereinbarten Preise zzgl. Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug kann der AN weitere Leistungen aussetzen, soweit dies zumutbar ist.
5. Laufzeit und ordentliche Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Vertrag. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag um 12 Monate, wenn er nicht mit 3 Monaten Frist zum Laufzeitende gekündigt wird.
6. Sonderkündigung (sofort) und außerordentliche Kündigung
  1. Beide Parteien können aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.
  2. Der AG kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der AN den Vertrag oder den Wartungsbestand verkauft, abtritt, ausgliedert oder auf einen Dritten übertragen will oder wenn dadurch ein Wechsel des Vertragspartners oder eine vergleichbare organisatorische Übergabe der Leistungserbringung erfolgt. Die Kündigung wird mit Zugang beim AN wirksam. Vorauszahlungen für Zeiträume nach Wirksamwerden werden anteilig erstattet.
7. Subunternehmer
Der AN darf Subunternehmer einsetzen, bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Leistung verantwortlich.
8. Haftung
Der AN haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der AN nur bei wesentlichen Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des AN. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.
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